Der Wirtschaftsflügel der CDU drängt auf eine Abschaffung des bisherigen Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit. Auf dem Bundesparteitag der Christdemokraten Ende Februar soll ein entsprechender Antrag mit dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ beschlossen werden, wie der „Stern“ berichtet.
In dem Antrag fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), dass der Rechtsanspruch auf Teilzeit künftig nur noch bei Vorliegen einer besonderen Begründung gelten soll. Als solche besonderen Gründe nennt die MIT etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder Weiterbildungen.
Die Vorsitzende der MIT, Gitta Connemann, sagte dem „Stern“: „Wer mehr arbeiten kann, sollte mehr arbeiten. Ergänzende Sozialleistungen sind für echte Ausnahmesituationen gedacht – nicht als Normalfall.“ Teilzeit sei richtig und notwendig, etwa für Familien, für Pflege oder aus gesundheitlichen Gründen. Zugleich gebe es jedoch einen dramatischen Fachkräftemangel. „Deshalb müssen wir klar unterscheiden: Freiwillige Teilzeit aus Gründen der individuellen Lebensgestaltung darf nicht dauerhaft durch den Sozialstaat abgesichert werden“, sagte Connemann.
Derzeit hat in Deutschland grundsätzlich jeder Arbeitnehmer das Recht, seine Arbeitszeit zu reduzieren. Voraussetzung ist lediglich, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Sofern keine betrieblichen Gründe ausdrücklich gegen den Wunsch nach Teilzeitarbeit sprechen, muss das Unternehmen zustimmen. In dem Antrag der MIT heißt es dazu weiter: „Die Solidargemeinschaft darf nicht die Work-Life-Balance von Aufstockern finanzieren.“
Hintergrund der Forderung ist auch die Kritik, dass Menschen, die freiwillig weniger arbeiten, um mehr Freizeit zu haben, weniger in die Sozialsysteme einzahlen, aber dennoch die vollen Leistungen beziehen. Diese Kritik hatte zuletzt unter anderem der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, geäußert. +++ adm










