Handwerkgeld1

CDU nennt SPD-Erbschaftssteuerplan „Anschlag“ auf Arbeitsplätze

Die von der SPD vorgeschlagene Reform der Erbschaftsteuer stößt bei der Union auf scharfe Kritik. Gitta Connemann, Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU, warnt vor gravierenden Folgen für kleine und mittlere Unternehmen. Von den knapp 3,9 Millionen Betrieben in Deutschland seien 99 Prozent dem Mittelstand zuzurechnen, sagte Connemann am Dienstag den Sendern RTL und ntv. Bei einem Freibetrag von fünf Millionen Euro wäre ein Großteil dieser Betriebe betroffen, wenn es um die Weitergabe an die nächste Generation gehe.

Was derzeit aus der SPD zu hören sei, bezeichnete Connemann als „Gift für den Mittelstand“. Der Vorschlag laufe auf eine Substanzbesteuerung hinaus, die weder in der aktuellen wirtschaftlichen Lage noch grundsätzlich akzeptabel sei. Zwar sei der deutsche Mittelstand nach wie vor herausragend, doch preislich nicht mehr wettbewerbsfähig, weil in Deutschland bereits heute sehr hohe Steuern erhoben würden. Gerade bei landwirtschaftlichen Betrieben mit umfangreichem Grundbesitz oder bei Handwerksbetrieben wie einer Bäckerei mit Haus und Backstube komme schnell ein Anlagevermögen von fünf Millionen Euro zusammen. In solchen Fällen müssten Betriebe im Erbfall möglicherweise teilweise veräußert werden, um Steuerschulden zu begleichen. Das sei „ein Anschlag dem Grunde nach auf Arbeits- und Ausbildungsplätze“, so Connemann.

Das Erbschaftsteuerkonzept der SPD sieht vor, dass jeder Bürger einen sogenannten Lebensfreibetrag von einer Million Euro erhalten soll, bis zu dem Erbschaften steuerfrei bleiben. Für Unternehmenserben sollen die bisherigen Verschonungsregelungen gestrichen werden, zugleich soll Betriebsvermögen bis zu fünf Millionen Euro steuerfrei bleiben. Um die Liquidität von Unternehmen nicht zu gefährden, plant die SPD, die anfallende Steuerschuld über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren zu stunden.

Während die Union vor wirtschaftlichen Schäden warnt, hält die Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Monika Schnitzer, eine Reform der Erbschaftsteuer für unumgänglich. Der SPD-Vorschlag habe die Debatte zwar neu belebt, doch unabhängig davon sei klar, dass eine Reform notwendig sei, schreibt Schnitzer in einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“. Das Bundesverfassungsgericht habe die bestehenden Regelungen bereits mehrfach beanstandet, zudem sei ein weiteres Verfahren anhängig. Änderungen seien daher erforderlich – unabhängig von Konjunkturlage oder politischem Timing.

Schnitzer kritisiert insbesondere die systematische Begünstigung großer Vermögensübertragungen, vor allem bei Betriebsvermögen. In Deutschland würden Erbschaften und Schenkungen sehr ungleichmäßig besteuert. Während steuerpflichtige Übertragungen zwischen 100.000 und 200.000 Euro im Durchschnitt mit rund 13 Prozent belastet würden, liege der effektive Steuersatz bei sehr großen Vermögensübertragungen von mehr als 20 Millionen Euro bei lediglich etwa acht Prozent. Diese Ungleichbehandlung widerspreche dem Leistungsfähigkeitsprinzip und trage zur Verfestigung der Vermögensungleichheit bei. Nach ihren Angaben stammen zwischen 30 und 50 Prozent des privaten Vermögens in Deutschland aus Erbschaften und Schenkungen.

Die häufig geäußerte Sorge, eine gleichmäßigere Besteuerung von Betriebsvermögen gefährde Unternehmen, weist Schnitzer zurück. Diese Befürchtung werde empirisch nicht gestützt, internationale Studien fänden keine systematischen negativen Effekte auf Beschäftigung oder Investitionen. Eine mögliche Liquiditätsbelastung im Zeitpunkt der Übertragung lasse sich durch großzügige Stundungsregelungen begrenzen. Der SPD-Entwurf mit einer Stundungsfrist von bis zu 20 Jahren sei in dieser Hinsicht zielgenauer als die heutigen Verschonungsregeln, die unternehmerische Entscheidungen durch Lohnsummen- und Fortführungsauflagen verzerrten. Die Aufregung über den SPD-Vorschlag sei daher unbegründet, so Schnitzer.

Kritik kommt jedoch auch aus der Rechtswissenschaft. Der Heidelberger Steuerrechtler Hanno Kube hält es für möglich, dass das Erbschaftsteuerkonzept der SPD gegen die Verfassung verstößt. Problematisch sei vor allem die fehlende Differenzierung beim Freibetrag nach dem Verwandtschaftsgrad, sagte Kube dem „Handelsblatt“. Dies berühre Artikel 6 des Grundgesetzes, der den Schutz von Ehe und Familie garantiere und nach Kubes Auffassung auch im Erbfall Anwendung finde. Das Grundgesetz unterscheide innerhalb der Familie nach Verwandtschaftsgraden und schütze darüber hinaus eigenständig die Ehe. Der oft bemühte Satz „Familie ist Familie“ greife deshalb zu kurz, so Kube.

Nach den Plänen der SPD soll der Verwandtschaftsgrad künftig eine deutlich geringere Rolle spielen als bisher. Vorgesehen ist, die bisherigen Steuerklassen, die sich auch nach dem Näheverhältnis zwischen Erblasser und Erben richten, in eine einzige Steuerklasse zu überführen. Auch beim geplanten Lebensfreibetrag will die Partei weniger stark zwischen engen und entfernteren Familienangehörigen unterscheiden. Genau diese Gleichbehandlung könnte nach Einschätzung von Kube jedoch verfassungsrechtlich heikel sein. +++ adm

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