Das Bundeskabinett hat eine Reform des Steuerberatungsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit soll das Steuerberatungsrecht modernisiert und gleichzeitig Bürokratie abgebaut werden, wie das Bundesfinanzministerium am Mittwoch mitteilte. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das ein breiteres Beratungsangebot, denn künftig sollen sie in mehr Fällen kompetente Unterstützung in Steuerfragen erhalten. Auch Lohnsteuerhilfevereine sollen profitieren: Sie dürfen ihren Rat künftig in mehr Fällen anbieten und damit ihre Rolle in der steuerlichen Beratung weiter ausbauen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) machte deutlich, warum die Reform aus Sicht der Bundesregierung notwendig ist. Die Arbeitswelt werde immer digitaler, sagte Klingbeil, und genau darauf müsse auch das Steuerberatungsrecht reagieren. Es gehe darum, bestehende Regelungen an die Realität anzupassen und unnötige Hürden abzubauen. Gleichzeitig nahm der Finanzminister auch die Gewerbesteuer in den Blick: Mit einer Änderung wolle man verhindern, dass Unternehmen ihren Sitz lediglich zum Schein in Kommunen mit besonders niedrigen Hebesätzen verlegen, um Steuern zu sparen.
Der Gesetzentwurf enthält mehrere konkrete Neuerungen. So sollen die Regelungen für Lohnsteuerhilfevereine umfassend modernisiert werden. Die bisherigen Betragsgrenzen für vereinbare Tätigkeiten sollen entfallen, was den Vereinen mehr Spielraum verschafft. Außerdem soll es künftig möglich sein, dass eine Person die Leitung von bis zu drei Beratungsstellen übernimmt. Darüber hinaus wird auch die Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen neu geregelt, um die steuerliche Beratung insgesamt zeitgemäßer und flexibler zu gestalten. +++ adm










