Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Frauen in Deutschland besser vor Gewalt durch ihre Partner oder Ex-Partner schützen und setzt dabei auf schärfere Instrumente des Rechtsstaats. Angesichts der hohen Zahl tödlicher Übergriffe spricht sie von einem gravierenden gesellschaftlichen Problem. „Wir haben in Deutschland ein sehr ernstes Problem mit Partnerschaftsgewalt“, sagte Hubig dem „Stern“. Für sie habe es deshalb oberste Priorität, „dass wir Frauen besser vor Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner schützen“.
Konkret plant die Ministerin, Familiengerichte künftig dazu zu ermächtigen, Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten. Diese Maßnahme könne Leben retten, sagte Hubig. Eine solche Anordnung solle dabei nicht erst dann möglich sein, wenn es bereits zu Übergriffen gekommen sei, sondern auch vorbeugend eingesetzt werden können, wenn von einem Mann eine ernsthafte Gefahr ausgehe.
Darüber hinaus prüft die Bundesjustizministerin eine Verschärfung des Strafrechts bei tödlicher Gewalt gegen Frauen. Fälle, in denen ein Mann eine Frau etwa aus männlichem Besitzdenken heraus töte, könnten nach ihrer Auffassung grundsätzlich als Mord bewertet werden. „Höchststrafen für Femizide sind nach geltendem Strafrecht längst möglich“, betonte Hubig. Zugleich kündigte sie an: „Wir sehen uns auch den Mordparagrafen an.“ Dabei machte sie jedoch deutlich, dass Änderungen am Mordtatbestand juristisch äußerst anspruchsvoll seien.
Hubig räumte ein, dass es auch innerhalb der Justiz noch tradierte Denkmuster gebe. Mitunter hätten Gerichte ein altmodisches Rollenverständnis von Beziehungen zwischen Männern und Frauen. „Wir haben in Teilen der Gesellschaft immer noch ein Frauenbild, das sehr traditionell und altmodisch ist“, sagte sie. „Und natürlich ist auch die Justiz ein Spiegel der Gesellschaft.“
Die Dringlichkeit des Problems zeigt sich in den Zahlen. In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland Hunderte Frauen von ihren Ehemännern, Partnern oder früheren Partnern getötet. Allein in den Jahren 2023 und 2024 waren es mindestens 280 Fälle. Im vergangenen Jahr wurden laut einer Recherche des „Stern“, die auf der Auswertung von Polizeimeldungen, Presseberichterstattung und Akten aus Strafverfahren basiert, rund 90 dieser Fälle öffentlich bekannt.
Eine umfassende Analyse von Gerichtsurteilen verdeutlicht zudem, unter welchen Umständen diese Taten besonders häufig geschehen. Wenn Männer ihre Ehefrau, Partnerin oder Ex-Partnerin töten, geschieht dies meist dort, wo die Frauen leben, und besonders oft mit einem Messer. Zu diesem Ergebnis kommt eine Datenauswertung des „Stern“. Ein Reporterteam hatte Gerichtsurteile zu allen öffentlich gewordenen Fällen aus dem Jahr 2024 angefragt und 57 Urteile ausgewertet. Es handelt sich dabei um die aktuellsten und umfassendsten bundesweiten Daten zu diesem Thema.
Demnach ist das eigene Zuhause für Frauen der gefährlichste Ort. In 45 der 57 Fälle, in denen ein Urteil gesprochen wurde, wurden die Frauen in der eigenen oder gemeinsamen Wohnung oder im Haus getötet. In drei weiteren Fällen geschah die Tat in der Wohnung des Täters oder mutmaßlichen Täters. Mit großem Abstand am häufigsten wurde dabei ein Messer eingesetzt, nämlich in 37 von 57 Fällen. Schusswaffen spielten nur eine untergeordnete Rolle und kamen lediglich in zwei Fällen zum Einsatz, einmal in Form einer Armbrust und einmal mit einer Pistole.
Die Altersstruktur der Täter reichte von 18 bis 76 Jahren, die der Opfer von 18 bis 84 Jahren. Auffällig ist zudem der überproportional hohe Anteil von Männern mit Migrationshintergrund unter den Verurteilten. In 25 der 57 ausgewerteten Fälle waren die Täter Migranten, am häufigsten stammten sie aus Rumänien, am zweithäufigsten aus der Türkei.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Opfern. Auch der Anteil der getöteten Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit war überdurchschnittlich hoch, gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung. Experten erklären diese Häufung damit, dass migrantische Frauen häufiger in Abhängigkeitsverhältnissen leben und größere Schwierigkeiten haben, Hilfsangebote anzunehmen, unter anderem wegen sprachlicher Barrieren.
Die ausgewerteten Fälle aus dem Jahr 2024 legen nach Einschätzung des „Stern“ vor allem ein zentrales Tatmotiv nahe. Häufiger Auslöser war demnach die Trennung der Frau vom Partner. Etwas seltener gab es Anzeichen dafür, dass der Mann seine Partnerin als seinen Besitz ansah oder sie aus Eifersucht oder tiefer Kränkung tötete. +++ adm










