Mit einer Gesetzesänderung will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für mehr Fairness und Transparenz auf dem Mietmarkt sorgen und insbesondere die Regeln für Kurzzeitmietverträge sowie möblierte Wohnungen verschärfen. Ziel sei es, bestehende Lücken zu schließen, die bislang ausgenutzt würden, und den Schutz von Mieterinnen und Mietern zu stärken.
„Bezahlbares Wohnen ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass das Leben insgesamt bezahlbar bleibt“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Noch nie in den vergangenen Jahrzehnten sei es so schwer gewesen, in Ballungszentren eine bezahlbare Wohnung zu finden. Zunehmend würden Wohnungen nur noch befristet oder möbliert vermietet, während es dafür bislang an fairen und transparenten Vorgaben fehle.
Konkret plant das Bundesjustizministerium, Vermieter künftig zu verpflichten, den Zuschlag für Möbel in einem Mietverhältnis gesondert auszuweisen. Dieser Zuschlag müsse sich am Zeitwert der Möbel orientieren und angemessen sein, heißt es aus dem Ministerium. Für voll möblierte Wohnungen soll dabei eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete angesetzt werden können.
Auch bei Kurzzeitmietverträgen will das Ministerium nachschärfen. Im Gesetz soll eine Höchstgrenze von einmalig maximal sechs Monaten festgelegt werden. Zudem soll der Abschluss eines solchen Vertrags nur noch möglich sein, wenn beim Mieter ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung vorliegt. Genannt werden etwa ein befristeter Arbeitsauftrag in einer anderen Stadt oder ein Praktikum, beispielsweise im Rahmen eines Studiums oder einer Arbeitsstelle.
„Mein Ziel – und zugleich unsere Verabredung im Koalitionsvertrag – ist, den Schutz der Mieterinnen und Mieter zu verbessern“, betonte Hubig. Nach dem Willen der SPD-Politikerin sollen die geplanten Gesetzesänderungen noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Unterstützung erhält die Ministerin vom Deutschen Mieterbund e.V. Gegenüber den Funke-Zeitungen berichtet der Verband, dass Kurzzeitmietverträge „immer häufiger“ unrechtmäßig abgeschlossen oder möblierte Wohnungen „überteuert“ angeboten würden. „Bei Kurzzeitmieten gilt weder Mietpreisbremse noch Kündigungsschutz noch Regeln für die Erhöhung der Miete. Bei diesem Modell sind die Mieter mehr oder weniger vogelfrei“, sagte Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Am Ende brauche es jedoch eine Mieten- und Wohnungsbaupolitik, „die endlich entschiedene Entspannung am Mietmarkt möglich macht“, so Hartmann weiter. „Sonst bleibt die totale Marktmacht beim Vermieter.“
Der Mietwohnungsmarkt in Deutschland ist vor allem in den Metropolen und Ballungszentren weiterhin stark angespannt. Laut einer Analyse des Kiel Instituts für Weltwirtschaft (IfW) stiegen die Angebotsmieten im vierten Quartal 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 4,5 Prozent. Rechtsunsicherheiten bei der Kurzzeitvermietung und bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum trügen dazu bei, dass die Mietpreisbremse umgangen werden könne, hält auch das Bundesjustizministerium fest. +++ adm










