Das Bundesfinanzministerium weist den Vorwurf einer Zweckentfremdung des Infrastruktur-Sondervermögens (SVIG) zurück und widerspricht damit zentralen Kritikpunkten aus der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung. „Der Vorwurf geht fehl“, schreibt Armin Steinbach, Leiter der Grundsatzabteilung im Ministerium, gemeinsam mit weiteren Mitarbeitern in einem Fachaufsatz, über den das „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe) berichtet.
Den Angaben zufolge sind von den bis 2028 geplanten Investitionen aus dem Sondervermögen in Höhe von 176,9 Milliarden Euro insgesamt 172,5 Milliarden Euro „nicht nur aus einer verfassungsrechtlichen, sondern auch aus einer finanzpolitischen Perspektive zusätzlich“. Damit stellt sich das Ministerium ausdrücklich gegen die These, Mittel würden lediglich umgeschichtet statt zusätzlich investiert.
Zuvor hatten das ifo Institut und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) deutliche Kritik an der Bundesregierung geäußert. Nach Berechnungen des IW seien im Vorjahr 86 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen zweckentfremdet worden. Das Geld sei demnach nicht wie vorgesehen in zusätzliche Investitionen geflossen, sondern in andere Projekte. Das Ifo-Institut kam sogar zu dem Ergebnis, dass 95 Prozent der Mittel nicht zweckentsprechend verwendet worden seien.
Diese Berechnungen weist das Finanzministerium zurück und stellt deren Aussagekraft infrage. Die zugrunde gelegten finanzpolitischen Rahmenbedingungen des Jahres 2024 seien nicht ohne Weiteres auf das Jahr 2025 übertragbar. Entscheidend sei nicht der Vergleich mit dem Vorjahr, sondern eine Gegenüberstellung mit der Finanzplanung der Ampel-Koalition.
In dem Fachaufsatz argumentieren Steinbach und seine Mitautoren weiter, dass ohne die Einrichtung des Sondervermögens die Investitionen im Jahr 2025 voraussichtlich deutlich zurückgegangen wären, da es sich sonst um disponibel kürzbare Ausgaben gehandelt hätte. Zudem werde in den Analysen von Ifo und IW die veränderte Struktur des Bundeshaushalts nicht ausreichend berücksichtigt. Insbesondere die Bereichsausnahme für sicherheits- und verteidigungsrelevante Ausgaben habe zu einer deutlichen Erhöhung der Gesamtausgaben im Kernhaushalt geführt.
Ein weiterer Kritikpunkt richtet sich gegen die Methodik der jährlichen Betrachtung der Kreditaufnahme. Diese sei nicht geeignet, um die tatsächliche Mittelverwendung angemessen zu bewerten. Aufgrund der Überjährigkeit könnten nicht abgeflossene Investitionsmittel aus dem Sondervermögen auch in den kommenden Jahren verwendet werden. Vor diesem Hintergrund komme der Vorwurf eines „Verschiebebahnhofs“ zumindest für den Bundesanteil des SVIG nicht zum Tragen.
Unterdessen verschärft sich die politische Auseinandersetzung weiter. Die AfD prüft nach eigenen Angaben rechtliche Schritte gegen die Verwendung der Infrastrukturmittel. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, bestätigte gegenüber dem Nachrichtensender „Welt“, dass eine Verfassungsklage geprüft werde. „Wir prüfen, was da möglich ist, rechtlich“, sagte er. Man verfüge über entsprechende Erfahrungen, Experten seien bereits mit der Analyse befasst. „Was möglich ist, machen wir. Aber wir müssen diese Regierung natürlich auch politisch stellen.“
Baumann erhob darüber hinaus schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung. Er sprach von „Skrupellosigkeit“ im Umgang mit den Milliarden und zog Vergleiche mit politischen Verhältnissen in Türkei und Russland. Es müsse alles unternommen werden, um die Regierung „zurück auf den legalen Weg zu bringen“. Die Aufnahme hoher Schulden und deren angeblich zweckwidrige Verwendung stünden im Widerspruch zu früheren Versprechen und untergrüben das Vertrauen in demokratische Prozesse. Es sei für die Demokratie unerheblich, ob Wahlurnen manipuliert würden oder politische Zusagen nach der Wahl ins Gegenteil verkehrt würden, argumentierte Baumann. In beiden Fällen werde die demokratische Ordnung beschädigt.
Einen Rücktritt von Lars Klingbeil (SPD) hält Baumann zwar für wünschenswert, rechnet jedoch nicht damit und verzichtet auf eine ausdrückliche Rücktrittsforderung. Stattdessen setzt er auf politischen Druck und verweist auf anstehende Landtagswahlen in diesem Jahr. +++ red.










