Der Bundesfinanzhof in München hat am 10. Dezember 2025 seine ersten Entscheidungen zur neuen Grundsteuer verkündet – und sorgt damit für erheblichen Wirbel. Drei Immobilieneigentümer aus Köln, Berlin und Sachsen hatten gegen das seit Jahresbeginn in elf Bundesländern geltende Bundesmodell geklagt. Doch das höchste deutsche Steuergericht wies alle Beschwerden ab. Damit ist klar: Das umstrittene Modell bleibt bestehen.
Für viele Hauseigentümer ist das ein Schlag ins Gesicht. Der Verband Wohneigentum, der bundesweit die Interessen selbstnutzender Haus- und Wohnungseigentümer vertritt, spricht offen von einem „schweren Rückschlag“. Viele Betroffene hatten gehofft, dass die Richter in München zumindest einen Dämpfer für die vielfach kritisierten Bewertungsregeln setzen würden. Stattdessen bleibt alles beim Alten. Der Verband richtet nun einen eindringlichen Appell an die Kommunen: Sie sollen die Hebesätze so festlegen, dass Wohnen nicht weiter gegenüber gewerblich genutzten Immobilien benachteiligt wird und die Lasten gerecht verteilt werden.
Besonders deutlich wurde Verbandspräsident Peter Wegner. Zwar müsse die Entscheidung des BFH respektiert werden, sagt er – doch für Millionen Eigentümer bilde die neue Pauschalbewertung der Grundstücke „ihre individuelle Realität nicht ab“. In den Beratungen des Verbandes zeige sich täglich, wie groß die Verzweiflung sei: Viele Menschen könnten die teilweise drastischen Erhöhungen weder nachvollziehen noch bezahlen. Und das, obwohl die Reform eigentlich für Transparenz und Gerechtigkeit sorgen sollte.
Wegner kritisiert zudem, dass das gesamte Modell seit seiner Einführung mit einem grundlegenden Akzeptanzproblem kämpfe. Für Bürgerinnen und Bürger sei die neue Grundsteuer schlicht zu komplex, zu schwer vermittelbar. „Im Idealfall sollte eine Steuer gerecht und nachvollziehbar sein“, so Wegner – doch davon seien viele Eigentümer weit entfernt.
Während das Bundesmodell nun höchstrichterlich bestätigt wurde, ist der Streit damit längst nicht vorbei. In mehreren anderen Bundesländern laufen weitere Klageverfahren, unter anderem in Baden-Württemberg – dort unterstützt der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg die Kläger. Wie diese Verfahren ausgehen, könnte darüber entscheiden, ob sich die Wogen glätten oder die Grundsteuer-Reform weiterhin für politischen Sprengstoff sorgt. +++









