Geld bg1

Bürgergeld-Kosten explodieren: 57,1 Milliarden Euro Ausgaben - Neue Debatte um Arbeitspflicht

Die Ausgaben für das Bürgergeld in Deutschland sind im Jahr 2024 kräftig gestiegen: Bund, Länder und Kommunen zahlten insgesamt 57,1 Milliarden Euro. Das berichtet die Bild unter Berufung auf neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

Demnach erhielt jede der rund 2,9 Millionen Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 19.475 Euro pro Haushalt. Das entspricht etwa 1.623 Euro im Monat – und damit einem Plus von 15 Prozent im Vergleich zu 2022. Damals hatte ein Bürgergeld-Haushalt, seinerzeit noch als Hartz-IV-Haushalt bezeichnet, im Schnitt 16.879 Euro erhalten. Im Jahr 2023 lag der durchschnittliche Betrag bei 18.105 Euro.

Den größten Anteil der Ausgaben machten 2024 laut Bericht die Regelsätze mit insgesamt 22,06 Milliarden Euro aus. Für Unterkunft und Heizung wurden 17,46 Milliarden Euro aufgewendet. Hinzu kamen 7,17 Milliarden Euro für Sozialversicherungsbeiträge, also für Kranken- und Pflegeversicherung. Auf Eingliederungsleistungen entfielen 3,68 Milliarden Euro, während Verwaltungskosten mit 6,45 Milliarden Euro zu Buche schlugen. Weitere 260 Millionen Euro wurden für sonstige Leistungen ausgegeben.

Auch regional zeigen sich deutliche Unterschiede bei den Leistungen. Die höchsten Beträge erhielten Bedarfsgemeinschaften in Offenbach am Main mit durchschnittlich 22.277 Euro im Jahr 2024. Dahinter folgen der Kreis Groß-Gerau mit 22.259 Euro sowie der Main-Taunus-Kreis mit 22.255 Euro. Ebenfalls über dem Bundesdurchschnitt lagen Essen mit 22.027 Euro und Hamburg mit 21.790 Euro.

Am unteren Ende der Skala finden sich vor allem ländlich geprägte Regionen. Besonders niedrige Leistungen wurden im Landkreis Miesbach mit durchschnittlich 15.736 Euro sowie im Oberallgäu mit 15.984 Euro registriert. Zwischen dem teuersten und dem günstigsten Jobcenter ergibt sich damit eine Differenz von 6.541 Euro pro Haushalt und Jahr.

Als wesentliche Gründe für die Unterschiede gelten vor allem stark variierende Miet- und Wohnkosten, die unterschiedliche Zahl von Kindern in den Haushalten sowie der Anteil sogenannter Aufstocker, die trotz Erwerbstätigkeit zusätzliche Leistungen beziehen.

Unterdessen verschärft sich im Streit um die Beschäftigung von Bürgergeld-Empfängern die politische Debatte weiter. Der Deutscher Landkreistag (DLT) zeigt sich offen für eine Arbeitspflicht und widerspricht damit der Einschätzung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), wonach ein solcher Schritt „zu teuer“ und „zu bürokratisch“ sei. Das sagte DLT-Präsident Achim Brötel der Bild.

Brötel verwies darauf, dass Arbeitsgelegenheiten seit Jahren ein etabliertes Instrument seien. Die Landkreise und Städte könnten solche Maßnahmen bereits heute für Asylbewerber nutzen. Diese Tätigkeiten nähmen „spürbar zu“, erklärte er – insbesondere in Thüringen werde das Instrument in vielen Landkreisen bereits intensiv eingesetzt.

Nach Ansicht des DLT-Präsidenten bieten solche Beschäftigungen mehrere Vorteile: Sie stabilisierten die Beschäftigungsfähigkeit, gäben den Betroffenen Struktur im Alltag und könnten sogar den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern. „Das ist sinnvoll und notwendig“, betonte Brötel.

Zugleich fordert er weitergehende Maßnahmen. „Wir brauchen außerdem generell Möglichkeiten, Beschäftigung nicht nur zu fördern, sondern auch einzufordern“, sagte er. Wenn der Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht gelinge, müssten Arbeitsgelegenheiten vor Ort breiter einsetzbar werden.

Kritik übte Brötel vor allem an den bestehenden Regelungen im Bürgergeld-System. Der „heutige Dreiklang aus Zusätzlichkeit, öffentlichem Interesse und Wettbewerbsneutralität“ mache Arbeitsgelegenheiten seit langem unnötig schwerfällig. Genau hier sieht er Reformbedarf: „Genau diesen Schritt braucht es jetzt auch beim Bürgergeld. Diese Leerstelle muss geschlossen werden.“ +++ red.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Banner 1 336 m

Banner 2 336 l

336 15pt