Böller-Alarm zum Jahreswechsel – Ministerin, Zoll und Feuerwehr schlagen Alarm

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Kaum sind die Weihnachtstage vorbei, laufen überall die Vorbereitungen für den Jahreswechsel – und damit auch für Raketen, Böller und Batterien. Doch Sozialministerin Heike Hofmann warnt eindringlich vor den Gefahren des Silvesterfeuerwerks. Feuerwerkskörper dürfen in diesem Jahr nur an drei Tagen verkauft werden, am 29., 30. und 31. Dezember. „Das neue Jahr begrüßen viele Bürgerinnen und Bürger mit einem Feuerwerk. Dabei kommt es durch den Gebrauch von Raketen und Böllern immer wieder zu schweren Verletzungen und Sachschäden. Deshalb sollten Verbraucherinnen und Verbraucher dringend darauf achten, nur geprüfte Produkte zu kaufen“, mahnt Hofmann.

Feuerwerksartikel sind in zwei Kategorien eingeteilt. Feuerwerkskörper der Kategorie F2, dazu gehören unter anderem Raketen, Römische Lichter und Knallkörper, dürfen ausschließlich an Personen ab 18 Jahren abgegeben und nur von diesen gezündet werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 wie Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk können dagegen ganzjährig gekauft werden und dürfen bereits von Personen ab zwölf Jahren abgebrannt werden.

Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher habe oberste Priorität, betont die Ministerin. Deshalb überprüfen die Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit in der Woche vor dem Jahreswechsel schwerpunktmäßig, dass im Handel ausschließlich pyrotechnische Gegenstände mit CE-Zeichen und der Nummer der dazugehörigen Prüfstelle angeboten werden. Während der Verkaufstage kontrollieren speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerdem die Verkaufs- und Lagerräume. Dabei wird besonders auf vorgeschriebene Flucht- und Rettungswege sowie auf funktionstüchtige Brandschutzeinrichtungen geachtet – zum Schutz der Kundinnen und Kunden ebenso wie des Verkaufspersonals.

Raketen, Knallkörper oder Verbundfeuerwerke müssen vor dem Verkauf auf dem europäischen und damit auch auf dem deutschen Markt umfassend auf ihre Sicherheit getestet werden. Neben der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, kurz BAM, gibt es europaweit elf weitere benannte Stellen, etwa in Polen, Rumänien, Spanien oder Ungarn, die ebenfalls Prüfungen für den deutschen Markt durchführen dürfen. Geprüftes Feuerwerk ist an der Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle zu erkennen. Die BAM trägt die europaweit gültige Kennnummer 0589, die am Anfang jeder Registrierungsnummer steht, gefolgt von der Feuerwerkskategorie F1 oder F2 und einer fortlaufenden Nummer, beispielsweise 0589-F2-0187.

Nachdrücklich warnt Ministerin Hofmann vor illegal eingeführten Produkten, Billigimporten oder selbst gebasteltem Feuerwerk ohne Prüfzeichen. Der Kauf, Verkauf und das Verwenden solcher Gegenstände seien verboten, da diese erheblich unsicherer seien als zugelassenes Feuerwerk. Bei der Zündung drohen Knalltraumata, Verbrennungen und im schlimmsten Fall sogar der Verlust von Gliedmaßen. Zudem sind Besitz und Verwendung strafbar und können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Händler, die wissentlich nicht zugelassene Feuerwerkskörper verkaufen, müssen sogar mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen.

Auch beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk gelten strenge Regeln. Pyrotechnik darf nicht in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gezündet werden. Erlaubt ist das Abbrennen grundsätzlich nur am 31. Dezember und am 1. Januar, wobei Städte und Gemeinden die genauen Uhrzeiten individuell regeln können. Vor dem Zünden müssen die Aufstellanleitungen und Sicherheitshinweise sorgfältig gelesen werden. Schutzabstände sind zwingend einzuhalten: mindestens ein Meter bei F1 und mindestens acht Meter bei F2. Kategorie-F2-Feuerwerke dürfen ausschließlich im Freien verwendet werden. Beim Abbrennen ist auf einen festen, geraden Untergrund zu achten. Raketen sollten niemals aus der Hand gezündet werden, sondern am besten aus Getränkekästen. Böller, Knaller, Kanonenschläge, Vulkane, Fontänen oder Römische Lichter dürfen niemals in der Hand gezündet oder unkontrolliert geworfen werden. Beim Anzünden dürfen keine Körperteile über den Feuerwerkskörper gehalten werden, Feuerwerkskörper gehören auch nicht in Hosentaschen. Raketen und Batteriefeuerwerke dürfen nie auf Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge gerichtet werden. Feuerwerksartikel dürfen niemals in Menschengruppen geworfen werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nicht an Kinder und Jugendliche weitergegeben werden, bei F1 liegt die Altersgrenze gesetzlich bei zwölf Jahren. Selbst gebasteltes Feuerwerk ist tabu. Blindgänger dürfen keinesfalls erneut gezündet werden, sondern müssen mit Wasser unschädlich gemacht und entsorgt werden, da die Zündschnüre oft vollständig abgebrannt sind und ein weiterer Zündversuch zur sofortigen Explosion führen kann. Auch Alkohol und Böllern vertragen sich nicht. Haustiere sollten in der Silvesternacht zum Schutz vor Schreckreaktionen in der Wohnung oder im Haus bleiben.

Besonders streng sind die Regeln rund um historische Gebäude, Kirchen und Krankenhäuser. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist dort ausnahmslos verboten. Der Gesetzgeber schreibt einen Sicherheitsabstand von acht Metern vor. In Fulda bedeutet das aufgrund der engen Gassen und vielen Fachwerkhäuser ein absolutes Feuerwerksverbot im gesamten Altstadtbereich, da der vorgeschriebene Abstand nicht eingehalten werden kann. Auch außerhalb der Altstadt ist Feuerwerk überall dort verboten, wo der Sicherheitsabstand nicht gewährleistet ist. Wie in den vergangenen Jahren ist zudem auf dem Domplatz kein Silvesterfeuerwerk erlaubt. Die strikten Regelungen sind notwendig, da Feuerwerkskörper Temperaturen von bis zu 2000 Grad erreichen und durch ihre Brenndauer leicht Brände auslösen können, etwa wenn sie durch Dachluken oder lose Ziegel in Gebäude geraten. Zusätzlich bittet die Stadt Fulda angesichts der Diskussion um die Feinstaubbelastung um einen verantwortungsvollen Umgang mit Pyrotechnik. Gleichzeitig appelliert das Ordnungsamt, abgebrannte Feuerwerkskörper ordnungsgemäß zu entsorgen. In einigen Bereichen der Innenstadt werden dafür zusätzliche Mülleimer aufgestellt.

Auch im Landkreis Hersfeld-Rotenburg wird zum Beginn des Jahres 2026 wieder geböllert. Kreisbrandinspektor Marco Kauffunger mahnt jedoch zur Vorsicht. Ein Feuerwerk gehöre für viele zur Neujahrsnacht dazu, bringe aber auch Risiken mit sich. Besonders in Verbindung mit Alkohol könne Leichtsinn schnell gefährlich werden. Die Gefahr von Bränden mit erheblichen Sachschäden sowie schweren Verletzungen sei hoch. In den Notaufnahmen würden in dieser Nacht häufig Verbrennungen, Augenverletzungen oder geplatzte Trommelfelle behandelt. Um Feuerwehreinsätze und Notfälle zu vermeiden, rät Kauffunger, beim Zünden stets die Umgebung im Blick zu behalten und Feuerwerkskörper niemals unkontrolliert wegzuschleudern, schon gar nicht in Richtung von Menschen oder Tieren. Auch er empfiehlt ausdrücklich, nur Produkte mit Registriernummer und CE-Kennzeichnung zu kaufen und kein selbst gebasteltes, beschädigtes oder ungeprüftes Feuerwerk zu verwenden. Raketen sollten niemals aus der Hand gezündet werden, eine leere Getränkekiste eigne sich als sichere Startrampe. Zudem erinnert der Kreisbrandinspektor daran, dass Feuerwerk in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie an Fachwerkhäusern verboten ist.

Zusätzliche Warnungen kommen vom Zoll. Er warnt eindringlich vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland, insbesondere aus Osteuropa. Allein im vergangenen Jahr stellte das Hauptzollamt Gießen fast eine Tonne illegale Pyrotechnik sicher, größtenteils aus Onlinebestellungen aus Osteuropa. Auch in diesen Tagen wurden bereits zahlreiche nicht zugelassene Böller beschlagnahmt. Der Zoll weist darauf hin, dass die Einfuhr von Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen nach dem Sprengstoffgesetz verboten ist und solche Pyrotechnik bei Kontrollen konsequent sichergestellt wird. Wer versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar. Bundesweit wurden in diesem Jahr bereits über sieben Tonnen nicht konformer und teils extrem gefährlicher Pyrotechnik sichergestellt. Nicht getestete Böller seien unberechenbar und könnten schwere Verletzungen wie Verbrennungen, Verätzungen oder den Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht verursachen. Die Überwachung der Vorschriften liegt bei den Sprengstoffbehörden der Länder und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, der Zoll unterstützt diese Arbeit.

Die Botschaft von Ministerin, Feuerwehr und Zoll ist eindeutig: Wer sicher ins neue Jahr starten will, sollte sich strikt an die Regeln halten – und im Zweifel lieber einmal mehr auf den Böller verzichten. +++ adm

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