Allzeitrekord bei Anzeigen wegen Politikerbeleidigungen – Debatte über Reform von Paragraf 188

Bundestag0

Die Zahl der Anzeigen wegen Beleidigungen von Politikern ist erneut deutlich gestiegen und hat einen neuen Höchststand erreicht. Spitzenpolitiker mehrerer Parteien fordern deshalb eine grundlegende Reform der entsprechenden Strafvorschrift.

Bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) gingen im Jahr 2025 insgesamt 6.246 Meldungen nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches ein, der Schmähungen gegen Politiker betrifft. Das teilte eine Sprecherin des Bundeskriminalamtes dem Magazin „Stern“ mit. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Anstieg von rund 30 Prozent.

2024 hatte die Polizei noch in etwa 4.439 Fällen wegen Verstößen gegen Paragraf 188 ermittelt. 2023 waren es mit 2.598 Fällen deutlich weniger gewesen. Im Jahr 2022 lag die Zahl der gemeldeten Verstöße noch bei 1.404.

Die Debatte über eine Reform der Vorschrift hat sich zuletzt verschärft, nachdem ein Rentner Post von der Polizei erhalten hatte, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) „Pinocchio“ genannt hatte. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) sagte dem „Stern“, Menschen, die sich für ein politisches Amt entscheiden, stünden stärker im öffentlichen Fokus als andere. Deshalb müssten Berufspolitiker „zugespitzte, manchmal polemische Äußerungen und auch Beleidigungen bis zu einem bestimmten Grad hinnehmen“. Auch das gehöre zu einer lebendigen Demokratie. „Die Grenze des Erträglichen ist dort erreicht, wo aus Worten Bedrohungen werden.“ Besonders problematisch sei es, wenn ehrenamtliche Kommunalpolitiker eingeschüchtert würden.

Auch der Vorsitzende der Linkspartei, Jan van Aken, warnte vor möglichen Folgen für die Meinungsfreiheit. „Wenn die Menschen nicht mehr wissen, ob ihre Aussage als Kritik durchgeht oder schon eine Beleidigung darstellt, läuft das auf eine Einschränkung der Meinungsfreiheit hinaus“, sagte er. Politiker mit hohen Ämtern hätten viele Vorteile im Leben – der „Sonderschutz vor Beleidigungen“ sei ein weiterer.

Die Strafrechtsprofessorin und sächsische Verfassungsrichterin Elisa Hoven plädiert dafür, den Paragrafen stärker auf den Schutz von Kommunalpolitikern zu konzentrieren. Für Abgeordnete oder den Bundeskanzler sollten Sonderregeln nur in besonders schweren Fällen gelten, etwa bei rassistischen Angriffen. „Darüber hinaus sind sie wie jeder andere Bürger vor Beleidigungen geschützt“, sagte Hoven. Sie warnte zugleich: „Es droht Selbstzensur aus Sorge vor überzogener Strafverfolgung.“

Bereits im Januar hatte Unionsfraktionschef Jens Spahn eine Reform des Paragrafen gefordert. Dem schloss sich nun auch der CDU-Abgeordnete Christoph Ploß an. „Die Gesetze waren gut gemeint, aber haben leider das Gegenteil bewirkt“, sagte er. Die derzeitige Regelung spiele radikalen Kräften in die Hände. Auch er sprach sich für eine grundlegende Reform aus. +++ red.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Banner 1 336 m

Banner 2 336 l

336 11pt