Bundestag hisst Regenbogenflagge zum Aktionstag gegen Queerfeindlichkeit

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Zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit ist am Sonntag erneut die Regenbogenflagge auf dem Bundestag gehisst worden. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hatte die Entscheidung bereits im Vorfeld angekündigt und auf einen „klaren parlamentarischen Anlass“ verwiesen. Hintergrund ist ein Beschluss des Bundestags vom 17. Mai 2002, mit dem homosexuelle Opfer der NS-Justiz rehabilitiert wurden. Zugleich fällt das Datum auf den Internationalen Tag gegen Homophobie.

Klöckner begründete die Beflaggung mit dem geltenden Flaggenerlass der Bundesregierung. Demnach darf die Regenbogenflagge an Bundesgebäuden ausdrücklich nur einmal im Jahr gehisst werden. „Deshalb weht die Flagge bei uns am 17. Mai und nicht am Tag des Berliner Christopher Street Days“, erklärte sie.

Der 17. Mai gilt international als Symboltag gegen Diskriminierung und für die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensweisen. Anlass ist eine Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation vom 17. Mai 1990, Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen.

Die Entscheidung Klöckners, auf eine Beflaggung zum Berliner Christopher Street Day zu verzichten, hatte bereits im vergangenen Jahr deutliche Kritik ausgelöst. Queere Organisationen, Teile der Opposition und auch Stimmen aus der SPD warfen ihr damals ein falsches Signal vor. Unter ihrer Vorgängerin Bärbel Bas war die Regenbogenflagge noch zum CSD auf dem Bundestag gehisst worden. Die Debatte über den Umgang des Parlaments mit dem Christopher Street Day reichte damals weit über die Symbolfrage hinaus.

Wie die Bundesministerien in diesem Jahr mit der Regenbogenflagge umgehen werden, ist unterdessen noch nicht vollständig geklärt. Laut einer Erhebung des „Tagesspiegels“ planen die meisten Häuser, die Flagge am heutigen Sonntag zu hissen. Das Familienministerium und das Verteidigungsministerium wollen sie dagegen erst zum Berliner Christopher Street Day am 25. Juli zeigen, ebenso der Bundesrat. Das Auswärtige Amt, das Verkehrsministerium und das Bundeskanzleramt verzichten vollständig darauf. In mehreren Ministerien ist zudem noch offen, ob sie den Vorgaben des Bundesinnenministeriums folgen werden, die Beflaggung auf einen einzigen Tag im Jahr zu begrenzen. +++ red.

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