Neuer Mietspiegel für Fulda kommt zum Jahresstart 2026

Miete

Fulda bekommt einen neuen Mietspiegel – und der soll für mehr Klarheit auf dem Wohnungsmarkt sorgen. Ab dem 1. Januar 2026 veröffentlicht die Stadt Fulda den fortgeschriebenen qualifizierten Mietspiegel. Er soll Mieterinnen und Mietern ebenso wie Vermieterinnen und Vermietern zeigen, was in der Domstadt als ortsübliche Vergleichsmiete gilt – und damit Streit um die richtige Miethöhe vermeiden helfen.

Hinter dem neuen Mietspiegel steckt ein monatelanger Arbeitsprozess. Mit am Tisch saßen alle wichtigen Akteure des lokalen Wohnungsmarkts, darunter der Mieterbund Fulda sowie der Eigentümerverband Haus & Grund Fulda. Erarbeitet wurde die Fortschreibung vom Bürgerbüro der Stadt Fulda gemeinsam mit dem EMA Institut für empirische Marktanalysen.

Der Mietspiegel soll eine transparente und rechtssichere Orientierung bieten, wenn es darum geht, die Miethöhe festzulegen. Entscheidend sind dabei Kriterien wie Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung oder des Gebäudes. Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld verbindet mit dem neuen Mietspiegel klare Erwartungen. Er hoffe, dass die Fortschreibung dazu beitrage, Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter in Fulda dabei zu unterstützen, in einem positiven und fairen Mietverhältnis miteinander umzugehen.

Der bisherige qualifizierte Mietspiegel 2024 war vor rund zwei Jahren in Kraft getreten. Seine Laufzeit endet am 31. Dezember 2025. Nun wird er fortgeschrieben und an die aktuelle Marktentwicklung angepasst. Grundlage dafür war eine große Stichprobenerhebung, die das Bürgerbüro zwischen Juni und August dieses Jahres durchgeführt hat. Angeschrieben wurden 4.000 zufällig ausgewählte, mietspiegelrelevante Haushalte in Fulda. Das Ergebnis fiel aus Sicht der Stadt besonders erfreulich aus: 86 Prozent der Haushalte beteiligten sich an der Befragung. Zum Vergleich: Beim Mietspiegel 2024 lag die Rücklaufquote noch bei 55 Prozent. Die gesammelten Daten wurden anschließend vom EMA Institut ausgewertet.

Im November kamen die Beteiligten im Arbeitskreis Mietspiegel zu einer finalen Sitzung zusammen. Dort wurden die Ergebnisse der Fortschreibung vorgestellt und intensiv beleuchtet. Am Ende stand die Anerkennung des neuen Mietspiegels als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Zugestimmt haben sowohl die Interessenvertreter der Mieterseite – der DMB Mieterbund Fulda und Umgebung e.V. – als auch Haus & Grund e.V. Fulda und Osthessen für die Vermieterseite. Der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel gilt ab seiner Veröffentlichung am 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027.

Wie schon die Version von 2024 wird auch der neue Mietspiegel kostenlos im Internet zur Verfügung gestellt. Abrufbar ist er auf der Homepage der Stadt Fulda unter mietspiegel.fulda.de. Zusätzlich stellt das Bürgerbüro ab dem 1. Januar 2026 einen überarbeiteten Online-Mietspiegelrechner bereit. Damit soll die ortsübliche Vergleichsmiete noch einfacher ermittelt werden können. Ebenfalls online veröffentlicht wird die wissenschaftliche Dokumentation zur Fortschreibung, inklusive ausführlicher Erläuterungen zum Stichprobenverfahren, zum Fragebogen und zur Auswertung.

Ein qualifizierter Mietspiegel ist eine nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellte Übersicht über die in Fulda gezahlten Mieten für vergleichbaren Wohnraum. Er sorgt für Transparenz über das örtliche Mietniveau und hilft dabei, die ortsübliche Vergleichsmiete zu bestimmen. Er dient nicht nur Mietern und Vermietern als Orientierung, sondern auch Gerichten. Vermieter können sich bei Mieterhöhungen nach § 558a Absatz 2 Nummer 1 BGB auf den Mietspiegel stützen, sofern sie Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung berücksichtigen. Mieter wiederum können mithilfe des Mietspiegels prüfen, ob ein Erhöhungsverlangen gerechtfertigt ist. Gesetzlich ist zudem festgelegt, dass ein qualifizierter Mietspiegel nach zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und spätestens alle vier Jahre neu erstellt werden muss. Die ab dem 1. Januar 2026 gültige Fassung ist genau eine solche vorgeschriebene Fortschreibung. +++

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