Verwahrloste Häuser, verschimmelte Wohnungen und Vermieter ohne Verantwortung: Die Grünen machen Druck auf die Bundesregierung und fordern ein hartes Vorgehen gegen sogenannte Schrottimmobilien. „Wenn Eigentümer ihre Immobilien systematisch verkommen lassen, sind die Folgen für die Mieter dramatisch“, sagte die Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge der „Rheinischen Post“. Für viele Betroffene sei der Alltag geprägt von Schimmel, kaputten Heizungen oder sogar Ungeziefer in der Wohnung. Zustände, die laut Dröge nicht länger hinnehmbar seien.
Damit müsse endlich Schluss sein. Das Prinzip „maximaler Profit, minimale Verantwortung“ dürfe nicht weiter gelten, so die Grünen-Politikerin. Die Bundesregierung müsse gegen das Problem der Schrottimmobilien vorgehen, um den Zustand verwahrloster Gebäude zu verbessern und endlich menschenwürdiges Wohnen zu ermöglichen.
Auch Sylvia Rietenberg, Grünen-Politikerin und Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, findet deutliche Worte. Schrottimmobilien, die „jahrelang vor sich hin modern“, wirkten wie Gift für das Vertrauen der Menschen in die Problemlösungsfähigkeit der Kommunen und des Staates insgesamt. „Das darf nicht sein und gefährdet unsere Demokratie“, warnte sie. Aus ihrer Sicht brauche es vor allem einen Ausbau der städtebaulichen Gebote. Vor- und Ankaufsrechte müssten zu einem echten Instrument kommunaler Gestaltungsmacht werden. Bislang seien sie viel zu selten anwendbar, rechtlich riskant und für Kommunen oft mit viel zu hohen Spekulationspreisen verbunden.
Unterstützung kommt auch vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Der DStGB fordert ein kommunales Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen. Dieses sei aktuell bei Zwangsversteigerungen und in Insolvenzverfahren nicht anwendbar, sagte der Beigeordnete Bernd Düsterdiek der „Rheinischen Post“. Eine Ausweitung der städtebaulichen Vorkaufsrechte auf Zwangsversteigerungen könne jedoch als zusätzliches Instrument gegen Schrott- und Problemimmobilien Wirkung zeigen.
Zwar diene der derzeitige Ausschluss des Vorkaufsrechts dem Gläubigerschutz, doch auch das Wohl der Allgemeinheit sei ein besonders schützenswerter Belang und müsse bei der Ausübung eines Vorkaufsrechts stärker berücksichtigt werden, so Düsterdiek. Aus kommunaler Sicht sei es zudem notwendig, Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Rückbaugebote praxisgerechter zu gestalten. Dazu zählten Vereinfachungen bei Mängelbeschreibungen, der Ausschluss von Widerspruch und Klage speziell bei Problemimmobilien sowie ein verpflichtender Ausgleich von Wertsteigerungen, wenn Kommunen einen Rückbau vornehmen und der Eigentümer davon profitiert.
Mit Blick auf Schrottimmobilien forderte Düsterdiek außerdem eine Novelle des Baugesetzbuches. Leerstehende und langfristig nicht genutzte Problemimmobilien stellten in vielen Kommunen ein großes Problem dar und führten häufig zu einem sogenannten Trading-Down-Effekt in ganzen Stadtquartieren. Gleichzeitig werde dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt dringend benötigter Wohnraum entzogen. +++ adm










