Schweitzer warnt vor verfassungswidrigen Totalsanktionen in der Grundsicherung

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Der SPD-Vizevorsitzende Alexander Schweitzer äußert erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von der Bundesregierung geplanten Komplettsanktionen in der neuen Grundsicherung. Zu sogenannten Totalsanktionen gebe es „eine klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Die Richter in Karlsruhe haben entschieden, wie weit Sanktionen gehen dürfen. Leistungen komplett zu streichen, geht demnach nicht“, so Schweitzer.

Wer in eine Notlage gerate, müsse „aufgefangen und unterstützt werden“, betonte der SPD-Politiker. „Die Grundsicherung soll deswegen dafür sorgen, dass Menschen wieder in selbstständige Arbeit kommen.“ Hintergrund der Kritik ist die Reform des bisherigen Bürgergelds, auf die sich Union und SPD kurz vor Weihnachten verständigt hatten. Künftig soll die Leistung wieder Grundsicherung heißen. Nach den Plänen kann einem Bezieher die staatliche Unterstützung vollständig gestrichen werden, wenn er unentschuldigt drei Termine beim Jobcenter versäumt. Auf diese Verschärfung hatte die Union bestanden. Innerhalb der SPD regt sich dagegen Widerstand, ein Mitgliederbegehren gegen die Reform läuft.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2019 über die Sanktionsregelungen im damaligen Hartz-IV-System entschieden. Die Karlsruher Richter erkannten an, dass der Staat Mitwirkungspflichten verlangen und Pflichtverstöße sanktionieren darf. Sanktionen von mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs erklärten sie jedoch für unverhältnismäßig und damit für verfassungswidrig. Zur Begründung verwies das Gericht auf zwei durch die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes (Artikel 79 GG) geschützte Verfassungsnormen: Das Existenzminimum sei durch die Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip aus Artikel 20 GG geschützt. +++

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