Wenn in der Silvesternacht Böller fliegen und Einsatzkräfte zur Zielscheibe werden, ist das längst kein Randphänomen mehr, sondern Ausdruck eines Problems, das den Rechtsstaat unmittelbar herausfordert. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert deshalb schnellere Gerichtsverfahren für Täter, die rund um den Jahreswechsel Polizisten und andere Einsatzkräfte mit Feuerwerkskörpern verletzen. Es gehe nicht um Symbolik, sondern um eine klare und spürbare Reaktion des Staates, wie GdP-Chef Andreas Roßkopf deutlich macht.
Dem „Tagesspiegel“ sagte Roßkopf: „Bei Angriffen gegen unsere Kolleginnen und Kollegen muss die Strafe mit aller Härte auf dem Fuße folgen.“ Seine Kritik richtet sich dabei weniger gegen fehlende Empörung als gegen mangelnde Konsequenz. „Leider hat sich politisch trotz der großen Bestürzung im letzten Jahr an Silvester bislang nichts geändert“, bedauerte er. Die Erfahrung zeige, dass Abschreckung nur dann wirke, wenn Sanktionen nicht nur angekündigt, sondern auch zügig umgesetzt würden.
Zwar hatte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zuletzt angekündigt, Angriffe auf Polizisten härter bestrafen zu wollen. Doch aus Sicht der GdP greift das zu kurz, wenn zwischen Tat und Urteil Monate vergehen. „Solche Strafen müssen aber auch zeitnah umgesetzt werden, sonst schrecken sie niemanden ab“, sagte Roßkopf. „Monatelange Verfahren sowie moderate Urteile bringen uns da nicht weiter.“ Es gehe nicht um Bagatelldelikte, sondern um schwere Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz. Wer mit Raketen oder Kugelbomben auf Menschen zielt, nehme schwere Verletzungen oder gar den Tod billigend in Kauf.
Gerade Berlin habe im vergangenen Jahr vor Augen geführt, welchen Schaden Feuerwerksraketen und Kugelbomben anrichten könnten. „Dabei handelt es sich ganz klar um gefährliche Sprengstoffe, die erhebliche Verletzungen bis hin zum Tod verursachen können“, warnte Roßkopf. In einigen Bereichen deutscher Großstädte und an Hauptbahnhöfen hätten sich Situationen entwickelt, „die nicht mehr akzeptabel sind“. Für viele Polizisten sei Silvester deshalb „sehr herausfordernd“, denn „es besteht immer die Gefahr, verletzt zu werden“.
In diesem Zusammenhang sprach sich der GdP-Vorsitzende auch für stärkere Grenzkontrollen aus. „Zoll und Bundespolizei haben gerade jetzt zu Silvester an den Grenzen zu Polen und Tschechien ein Auge auf illegale Böller, die über die Grenze gebracht werden sollen.“ Doch auch diese Maßnahmen entfalten nach Ansicht Roßkopfs nur dann Wirkung, wenn Verstöße schnell und konsequent geahndet werden. Strafen müssten „sehr schnell und mit aller Konsequenz durch die Gerichte umgesetzt werden“, sonst blieben sie wirkungslos.
BDK begrüßt geplante Gesetzesverschärfung
Unterstützung erhält diese Forderung aus den Reihen der Kriminalpolizei. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, begrüßte die von der Bundesregierung geplante Gesetzesverschärfung bei Angriffen auf Einsatz- und Rettungskräfte, Polizisten sowie Angehörige der Gesundheitsberufe. „Die Ankündigungen von Stefanie Hubig und Alexander Dobrindt sind kurz vor der Silvesternacht ein wichtiges Signal“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Peglow verwies darauf, dass die Entwicklung eindeutig sei: „Die Zahlen zeigen unmissverständlich: Angriffe auf Einsatzkräfte sind kein Ausnahmefall mehr, sondern Teil des Einsatzalltags geworden.“ Wer Polizistinnen und Polizisten angreife, greife den Rechtsstaat an – und dieser Angriff müsse spürbare Konsequenzen haben. Besonders die geplante Anhebung der Mindestfreiheitsstrafe von drei auf sechs Monate wertet der BDK-Chef als mehr als bloße Symbolpolitik. Sie schränke den Spielraum für die Einstellung von Verfahren und für milde Sanktionen deutlich ein, erhöhe den Druck zu einer Anklage und führe dazu, dass Freiheitsstrafen nicht mehr ohne Weiteres zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. „Damit verändert sich die rechtliche Bewertung solcher Taten spürbar – und genau das erwarten die Einsatzkräfte zu Recht“, so Peglow.
Gleichzeitig warnt auch er davor, allein auf höhere Strafrahmen zu setzen. Diese hätten nur eingeschränkt eine abschreckende Wirkung, insbesondere bei spontanen Taten oder bei Gewalt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. „Entscheidend ist, dass der Rechtsstaat funktioniert“, sagte Peglow. Schutz entstehe nicht durch Gesetzesüberschriften, sondern durch schnelle Ermittlungen, konsequente Anklagen und zeitnahe Urteile. Wenn Verfahren im Sand verliefen, verliere das Strafrecht seine Wirkung – unabhängig von der Höhe der Strafe. „Symbolpolitik hilft den Einsatzkräften nicht.“
Der gemeinsame Nenner von Polizei und Kriminalbeamten ist damit klar: Wer den Rechtsstaat schützen will, muss ihn handlungsfähig machen. Schnelle Verfahren, klare Urteile und konsequente Umsetzung sind kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung dafür, dass diejenigen, die für Sicherheit sorgen, diese auch selbst erleben können.










