Ex-Verfassungsrichter mahnt zu sachlichem Umgang mit AfD

Cdu afd

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Udo Di Fabio mahnt im Umgang mit der AfD zu mehr Sachlichkeit – warnt aber zugleich davor, die weitere Entwicklung der Partei aus den Augen zu verlieren. In einem Interview mit der „Bild am Sonntag“ macht der renommierte Staatsrechtler deutlich, dass die politische Debatte zunehmend von Verfeindlichung geprägt sei – und dass daran mehrere Seiten ihren Anteil hätten.

Di Fabio kritisiert, dass die AfD selbst zur Eskalation beitrage. Die Partei nähre Auffassungen, wonach die Migrationspolitik möglicherweise zum Untergang Deutschlands führe oder dass ihr der russische Präsident Wladimir Putin näher stehe als westliche Politiker wie Emmanuel Macron oder Friedrich Merz. Gleichzeitig warnt der frühere Verfassungsrichter jedoch davor, die AfD pauschal mit der NSDAP gleichzusetzen. Auch dies fördere Verfeindlichung. Zwar räumt Di Fabio ein, dass es „Gestalten bei der AfD geben“ möge, „die mit der Ideologie und den Symbolen der NSDAP liebäugeln“. Genau deshalb müsse man die Partei sorgfältig beobachten.

Niemand könne ausschließen, dass sich die AfD weiter radikalisiere, so Di Fabio. Doch wer so tue, als habe man es bereits mit einer Nazi-Partei zu tun, verschärfe die gesellschaftlichen Gräben zusätzlich. Denn damit würden auch diejenigen ausgegrenzt, die die AfD aus sachlichen oder weniger sachlichen Gründen wählen. Und das sei eine relevante Gruppe: immerhin rund ein Viertel der Bewohner der Bundesrepublik Deutschland.

Ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD hält Di Fabio grundsätzlich für „erfolgversprechend“. Ein solches Verfahren könne sogar politisch notwendig werden, sollte sich die Partei weiter radikalisieren und darauf hinarbeiten, die geltende Verfassungsordnung zu untergraben oder abzuschaffen. Derzeit sei er jedoch nicht sicher, ob die Voraussetzungen für ein Verbot bereits erfüllt seien. Seine Mahnung lautet deshalb: Man solle das Pulver lieber trocken halten, weil man es womöglich später noch benötige.

Auch zur Frage einer möglichen Regierungsbeteiligung der AfD nach einer Landtagswahl im kommenden Jahr äußert sich der frühere Verfassungsrichter klar. Solange die AfD keine absolute Mehrheit erreiche, gehe er nicht davon aus, dass sie unmittelbar in eine Regierung eintreten werde. In diesem Fall würden die anderen Parteien untereinander koalieren. Anders sehe es aus, wenn die AfD tatsächlich die absolute Mehrheit der Mandate gewinne. Dann könne man ihr die Wahl des Ministerpräsidenten und die Bildung einer Landesregierung nicht verweigern.

Für diesen Fall sieht Di Fabio das Grundgesetz gut gerüstet. Es halte durchaus Möglichkeiten bereit, gegen eine Landesregierung einzugreifen, die den verfassungsrechtlichen Rahmen verlasse. Mit anderen Worten: Auch eine AfD-Regierung müsste sich an Recht und Gesetz halten. Sollte sie dies tun, müsse die Gesellschaft mit dieser Erfahrung leben und abwarten, wie die Wähler am Ende einer solchen Legislaturperiode urteilen. Den unmittelbaren Untergang der Demokratie wolle er nicht an die Wand malen, betont Di Fabio – doch eine ernste Herausforderung stehe dem Land bevor.

An der sogenannten Brandmauer sollten die anderen Parteien nach Ansicht Di Fabios festhalten, solange es möglich und nötig sei. Er schließt nicht aus, dass sich die AfD eines Besseren besinnen und weiterentwickeln könne. Allerdings deute derzeit mehr darauf hin, dass sie sich auch zum Schlechteren entwickeln und weiter radikalisieren könnte – als Alternative zu einem freien Deutschland. +++

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