Klarnamen im Internet? Für Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kommt das nicht infrage. Die Ministerin hat sich klar gegen eine staatlich verordnete Klarnamenpflicht ausgesprochen und damit Forderungen aus Bayern sowie vom früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, deutlich zurückgewiesen. „Eine staatlich verordnete Klarnamenpflicht im Internet lehne ich ab“, sagte Hubig dem „Tagesspiegel“. Wer seine Meinung oder persönliche Erfahrungen anonym oder unter einem Pseudonym äußern wolle, müsse sich dafür nicht rechtfertigen. Es gebe, so Hubig, „viele nachvollziehbare Gründe für den Wunsch nach Anonymität“.
Gleichzeitig machte die Justizministerin klar, dass Anonymität nicht grenzenlos ist. Das berechtigte Interesse an dauerhafter Anonymität ende dort, „wo Straftaten begangen werden“. Auch im digitalen Raum habe die Meinungsfreiheit ihre Grenzen. Deshalb sei es wichtig, dass kriminelle Äußerungen im Internet verfolgt und Täter zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Dafür brauche es aber keine Klarnamenpflicht. Ausreichend sei es, wenn sich die Identität von Straftätern im Nachhinein ermitteln lasse. Hubig betonte: „Das Grundgesetz schützt gerade auch die kontroverse Meinung und die polemische Zuspitzung.“
Rückendeckung bekommt Hubig von weiteren Landesjustizministern. Auch Benjamin Limbach (Grüne), Justizminister von Nordrhein-Westfalen, und seine Amtskollegin aus Niedersachsen, Kathrin Wahlmann (SPD), sprachen sich gegen eine Klarnamenpflicht im Internet aus. Limbach erklärte gegenüber dem „Tagesspiegel“: „Wir müssen noch mehr gegen digitale Hetze und Gewalt im Internet tun. Die Forderung nach einer Klarnamenpflicht führt uns aber in die völlig falsche Richtung.“ Eine solche Pflicht sei technisch leicht zu umgehen und zugleich „politisch brandgefährlich“, weil sie Misstrauen säe und die Meinungsfreiheit einschnüre. „Wir wollen kein Klima digitaler Kontrolle nach chinesischem Vorbild, sondern eine lebendige Demokratie, in der Menschen ihre Meinung frei äußern können, das auch anonym.“
Auch Kathrin Wahlmann sieht erhebliche Risiken. Sie nannte eine Klarnamenpflicht im Internet „ein zweischneidiges Schwert“, bei dem aus ihrer Sicht die besseren Gründe klar dagegensprächen. Eine Klarnamenpflicht würde „auch schützenswerte Personen, die sich im Internet rechtstreu verhalten, beeinträchtigen und es ihnen erschweren, von ihren Grundrechten aus Meinungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung Gebrauch zu machen“, sagte die SPD-Politikerin dem „Tagesspiegel“.
Aus dem Bundesministerium für Digitales heißt es ebenfalls zurückhaltend. Ein Sprecher teilte auf Anfrage der Zeitung mit, das Thema Klarnamenpflicht im Netz sei „sensibel und betrifft zentrale Werte unserer digitalen Gesellschaft“. Der Schutz der Privatsphäre im Internet sei ein hohes Gut und müsse gewährleistet bleiben. Zugleich stellte das Ministerium klar: „Gleichzeitig darf Anonymität kein Freibrief für Hass, Hetze oder strafbares Verhalten sein.“ +++










